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   VK Bund, 04.12.2001 - VK 1-43/01   

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https://dejure.org/2001,18631
VK Bund, 04.12.2001 - VK 1-43/01 (https://dejure.org/2001,18631)
VK Bund, Entscheidung vom 04.12.2001 - VK 1-43/01 (https://dejure.org/2001,18631)
VK Bund, Entscheidung vom 04. Dezember 2001 - VK 1-43/01 (https://dejure.org/2001,18631)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufhebung einer Ausschreibung im nichtoffenen Verfahren; Herleitung eines Missbrauchsabsicht aus dem unmittelbaren zeitlichen Zusammenfallen der Aufhebung des nichtoffenen mit der Einleitung des Verhandlungsverfahrens und aus der Übereinstimmung des Nachfragegegenstandes ...

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Anzeichen für eine Scheinaufhebung einer Ausschreibung

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Bundeskartellamt PDF

    Vergabe der Stromversorgung sämtlicher Liegenschaften - Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ausschreibung und Vergabe der Stromversorgung von Liegenschaften

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 19.12.2000 - X ZB 14/00

    Anrufung der Vergabekammer nach Abschluß des Vergabeverfahrens

    Auszug aus VK Bund, 04.12.2001 - VK 1-43/01
    Ein Nachprüfungsantrag ist jedoch nur statthaft, wenn er sich auf ein aktuelles, noch nicht beendetes Vergabeverfahren bezieht (Bundesgerichtshof, Beschluss vom 19. Dezember 2000, NZBau 2001, 151 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 15.03.2000 - Verg 4/00

    Aufhebung einer Ausschreibung

    Auszug aus VK Bund, 04.12.2001 - VK 1-43/01
    Ob die Aufhebung der Ausschreibung durch die in § 26 Nr. 1 und 2 VOL/A normierten Gründe gedeckt ist, ist lediglich für die Frage nach Schadensersatzansprüchen gemäß den Grundsätzen der Verletzung vorvertraglicher Vertrauensverhältnisse bedeutsam (ausführlich hierzu OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15. März 2000, NZBau 2000, 306 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 20.11.2001 - Verg 33/01

    "Newcomer": Fehlende Referenzliste als Ausschlussgrund?

    Auszug aus VK Bund, 04.12.2001 - VK 1-43/01
    Bei den Kosten des Verfahrens nach § 115 Abs. 2 S. 1 GWB handelt es sich um Kosten des Nachprüfungsverfahrens, so dass diesbezüglich keine gesonderten Kosten erhoben werden (entsprechend für die Kosten des Verfahrens nach § 121 Abs. 1 GWB OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. November 2001, Verg 33/01).
  • VK Bund, 30.06.1999 - VK 2-14/99

    Neubau eines Dienst- und Wohngebäudes für die Hauptstelle Karlsruhe

    Auszug aus VK Bund, 04.12.2001 - VK 1-43/01
    Mögliche Verzögerungen hinsichtlich der Zuschlagserteilung infolge eines sich eventuell anschließenden Beschwerdeverfahrens sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt hypothetischer Natur und nicht zu berücksichtigen (vgl. Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 30. Juni 1999, VK 2 - 14/99, sowie Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 27. August 1999, VK 1 - 19/99 - Z).
  • VK Bund, 13.07.2001 - VK 1-19/01

    Umzugs-, Transport- und Hauswartsaufgaben

    Auszug aus VK Bund, 04.12.2001 - VK 1-43/01
    Infolge der Aufhebung ist dies hier nicht der Fall, so dass der Nachprüfungsantrag nach § 102 GWB nicht statthaft ist (vgl. auch 1. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 13. Juli 2001, VK 1 - 19/01).
  • VK Bund, 15.09.1999 - VK 1-19/99

    Lieferung von Einsatzanzügen mit Vliesjacken

    Auszug aus VK Bund, 04.12.2001 - VK 1-43/01
    Mögliche Verzögerungen hinsichtlich der Zuschlagserteilung infolge eines sich eventuell anschließenden Beschwerdeverfahrens sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt hypothetischer Natur und nicht zu berücksichtigen (vgl. Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 30. Juni 1999, VK 2 - 14/99, sowie Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 27. August 1999, VK 1 - 19/99 - Z).
  • VK Brandenburg, 02.04.2012 - VK 6/12

    Aufhebung wegen Budgetüberschreitung: Erst ab 10% des Gesamtbudgets!

    Mögliche Verzögerungen hinsichtlich der Zuschlagserteilung infolge eines sich eventuell anschließenden Beschwerdeverfahrens sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt hypothetischer Natur und nicht zu berücksichtigen (vgl. Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 30. Juni 1999 - VK 2-14/99, sowie Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 4. Dezember 2001 - VK 1-43/01).
  • VK Sachsen, 02.09.2022 - 1/SVK/015-22

    Breitbandversorgung = Dienstleistungskonzession?

    Mögliche Verzögerungen hinsichtlich der Zuschlagserteilung infolge eines sich eventuell anschließenden Beschwerdeverfahrens sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt hypothetischer Natur und nicht zu berücksichtigen (vgl. VK Brandenburg, B. v. 17.07.2018 - VK 11/18, m. Verw. a. VK Bund, B. v. 30.6. 1999 - VK 2-14/99 sowie B. v. 4.12.2001 - VK 1-43/01).
  • VK Brandenburg, 17.07.2018 - VK 11/18

    Nicht rechtzeitig gekündigt: Kein Auschluss wegen Schlechterfüllung!

    Mögliche Verzögerungen hinsichtlich der Zuschlagserteilung infolge eines sich eventuell anschließenden Beschwerdeverfahrens sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt hypothetischer Natur und nicht zu berücksichtigen (vgl. Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 30. Juni 1999 - VK 2-14/99, sowie Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 4. Dezember 2001 - VK 1-43/01).
  • VK Bund, 11.11.2003 - VK 1-103/03

    Bauleistungen zur Errichtung der Elektroanlagen für den Erdmagnetfeldsimulator

    Mögliche Verzögerungen hinsichtlich der Zuschlagserteilung infolge eines sich eventuell anschließenden Beschwerdeverfahrens sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt hypothetischer Natur und nicht zu berücksichtigen (vgl. Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 30. Juni 1999, VK 2 - 14/99, sowie Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 4. Dezember 2001, VK 1 - 43/01).
  • VK Brandenburg, 18.10.2010 - VK 55/10

    Infrastrukturelle Erschließung/Erweiterung eines Industriestandorts

    Mögliche Verzögerungen hinsichtlich der Zuschlagserteilung infolge eines sich eventuell anschließenden Beschwerdeverfahrens sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt hypothetischer Natur und nicht zu berücksichtigen (vgl. 2. VK Bund, Beschluss vom 30. Juni 1999 - VK 2-14/99, sowie 1. VK Bund, Beschluss vom 4. Dezember 2001 - VK 1-43/01).
  • VK Brandenburg, 22.06.2010 - VK 28/10

    Rügeobliegenheit: Wann ist ein Vergaberechtsverstoß "erkennbar"?

    Mögliche Verzögerungen hinsichtlich der Zuschlagserteilung infolge eines sich eventuell an-schließenden Beschwerdeverfahrens sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt hypothe-tischer Natur und nicht zu berücksichtigen (vgl. Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 30. Juni 1999 - VK 2-14/99, sowie Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 4. Dezember 2001 - VK 1-43/01).
  • VK Brandenburg, 16.08.2013 - VK 12/13

    Recht auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens kann verwirkt werden!

    Mögliche Verzögerungen hinsichtlich der Zuschlagserteilung infolge eines sich eventuell anschließenden Beschwerdeverfahrens sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt hypothetischer Natur und nicht zu berücksichtigen (vgl. VK Bund, Beschluss vom 30. Juni 1999 - VK 2-14/99, sowie vom 4. Dezember 2001 - VK 1-43/01).
  • VK Brandenburg, 15.06.2010 - VK 29/10

    Ausschreibung von Generalplanungsleistungen für den Umbau und die energetische

    Mögliche Verzögerungen hinsichtlich der Zuschlagserteilung infolge eines sich eventuell anschließenden Beschwerdeverfahrens sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt hypothetischer Natur und nicht zu berücksichtigen (vgl. Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 30. Juni 1999 - VK 2-14/99, sowie Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 4. Dezember 2001 - VK 1-43/01).
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